Kanzlei Hildemann
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Aenne Hildemann ist Rechtsanwältin in Kappeln/Schlei mit folgenden Schwerpunkten:
Das Medizin- und Gesundheitsrecht befasst sich mit allen Rechtsfragen rund um die medizinische Versorgung und das Gesundheitswesen. Darunter fallen insbesondere das Arzthaftungsrecht und die Patientenrechte, das Berufsrecht der Heilberufe, das Vergütungsrecht und Spezialgebiete wie die Organisation und Führung von Kliniken und Arztpraxen.
All diese Bereiche sind mir aus meiner über zwanzigjährigen Berufserfahrung im Krankenhaus-, Rehabilitations-, Altenhilfe- und Behindertenbereich sehr vertraut. Sie bildet die Grundlage meiner anwaltlichen Beratung. Mir liegen die Interessen, Rechte und Bedürfnisse aller Beteiligten im Gesundheitswesen am Herzen: die rechtliche Sicherung für eine optimale Erreichung der Ziele Gesundheit, deren Erhalt, der professionellen Pflege und der persönlichen Begleitung.
Ich berate Sie als Patientin und Patient, Leistungserbringer oder Institution.
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie von Arbeitnehmervertretungen (Betriebsvertretungen oder Gewerkschaften) und Arbeitgebervertretungen.
Durch meine über zwanzigjährige Berufserfahrung als Personalverantwortliche bei diakonischen, freigemeinnützigen und kommunalen Trägern habe ich sowohl in rechtlicher als auch in menschlicher Hinsicht, arbeitsrechtliche Fragestellungen bearbeitet. Diese gehen von der Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen über arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung. Dabei war ich immer daran interessiert, einvernehmliche Lösungen bei Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu finden.
Ich berate Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung.
Das Sozialmanagement bezieht sich auf die erfolgreiche Gestaltung von Entwicklungsprozessen im Beruf und im Privatleben. Es beinhaltet sowohl die gewünschte Zielerreichung von Institutionen als auch die Entwicklungsperspektive von einzelnen Personen.
Ein Trennungsmanagement ist dort angebracht, wo die Zusammenarbeit zwischen dem Mitarbeitenden und der Institution definitiv nicht mehr funktioniert.
Dieses gilt auch für das Zusammenleben in einer privaten Partnerschaft. Eine Trennung bzw. Scheidung zu begleiten, bei der beide Partner aufrechten Hauptes die Beziehung verlassen, ist dann das Ziel eines Trennungsmanagements.
In einem Coaching-Prozess können die Entwicklungskräfte der Beteiligten gefördert und ausgebaut werden. So kann durch den Coach die selbständige Entwicklungs- und Entscheidungskompetenz der Klienten bestärkt werden.
Meine Beratungskompetenz für diese korrespondierenden Aufgabenbereiche bezieht sich auf meine universitären Ausbildungen und Erfahrung im Aufbau und Leitung verschiedener Unternehmen.
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